Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotel-Aufnahmevertrag
1..GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten
weiteren Lieferungen und Leistungen der Brauhaus Wittenberg, BRH-Betriebs-GmbH, Markt 6, 06886 Lutherstadt Wittenberg, Deutschland, Tel.: 03491 433130, E-Mail:info@brauhaus-wittenberg.de, Registergericht: HRB Stendal, Registernummer: HRB 7404, Geschäftsführender Gesellschafter: Ulf Töpfer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE260287729.
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der BRH-Betriebs-GmbH in Textform,
wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB angewendet wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von
§ 13 BGB ist.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
2.1 Vertragspartner sind die BRH-Betriebs-GmbH und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die
Annahme der Reservierung des Kunden durch die BRH-Betriebs-GmbH zustande. Der BRH-Betriebs-
GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
2.2 Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der BRH-Betriebs-GmbH gegenüber zusammen
mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,
sofern der BRH-Betriebs-GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Alle Ansprüche gegen die BRH-Betriebs-GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen
Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Hotels beruhen.
3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG
3.1 Die BRH-Betriebs-GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und
die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der BRH-Betriebs-GmbH zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die BRH-Betriebs-GmbH beauftragten
Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der BRH-Betriebs-GmbH verauslagt werden.
3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind Abgaben, die nach dem jeweiligen
Kommunalrecht, vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der
gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf
den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei
Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3.4. Die BRH-Betriebs-GmbH kann die Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen
Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer
des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen
Leistungen des Hotels angemessen erhöht.
3.5 Rechnungen der BRH-Betriebs-GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
3.6 Die BRH-Betriebs-GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu
verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform
vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die
gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen
Regelungen.
3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des
Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes
eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung
der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten
Vergütung zu verlangen.
3.8 Die BRH-Betriebs-GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom
Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6
für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht
bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.
3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt
werden kann.
4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der BRH-Betriebs-GmbH geschlossenen Vertrag ist nur
möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches
Rücktrittsrecht besteht oder wenn die BRH-Betriebs-GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich
zustimmt.
4.2 Sofern zwischen der BRH-Betriebs-GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne
Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der BRH-Betriebs-GmbH auszulösen.
4.3 Grundsätzlich gelten für verschiedene Zimmerraten, unterschiedliche Stornierungsbedingungen.
Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart gelten folgende Stornofristen:
Bei Buchung von 1 bis 5 Zimmern:
- kostenfreie Stornierung bis 5 Tage vor Anreisedatum
- bei Stornierung bis 4 Tage vor Anreisedatum werden 80 % der ersten Nacht fällig
- bei Stornierung weniger als 3 Tage vor Anreisedatum, werden 100 % der ersten Nacht berechnet
Bei Gruppen-Buchungen (ab 6 Zimmer):
- kostenfreie Stornierung bis 4 Wochen vor Anreisedatum
- bei Stornierung bis 10 Tage vor Anreisedatum werden 50 % des Gesamtpreises fällig
- bei weniger als 5 Tagen vor Anreisedatum werden 80 % des Gesamtpreises fällig
5. RÜCKTRITT DER BRH-BETRIEBS-GMBH
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde schriftlich innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei
vom Vertrag zurücktreten kann, ist die BRH-Betriebs-GmbH in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich
gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der BRH-Betriebs-GmbH mit
angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei
Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels
mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der BRH-Betriebs-GmbH gesetzten
angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die BRH-Betriebs-GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
5.3 Ferner ist die BRH-Betriebs-GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
- höhere Gewalt oder andere von der BRH-Betriebs-GmbH nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen
wesentlicher Tatsachen gebucht werden, z.B. die Identität des Kunden, die
Zahlungsunfähigkeit oder Aufenthaltszweck
- die BRH-Betriebs-GmbH einen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen der BRH-Betriebs-GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem
Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der BRH-Betriebs-GmbH zuzurechnen ist
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist
- ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt
5.4 Der berechtigte Rücktritt der BRH-Betriebs-GmbH begründet kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
6. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe
6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses
nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der BRH-Betriebs-GmbH um 10:30 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann die BRH-Betriebs-GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers den vollen Logispreises (Preis
gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der BRH-Betriebs-
GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
7. Haftung des BRH-Betriebs-GmbH
7.1 Die BRH-Betriebs-GmbH haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer
vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen.
Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer
Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt,
ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der BRH-Betriebs-GmbH
auftreten, wird die BRH-Betriebs-GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um
die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
7.2 Für eingebrachte Sachen haftet die BRH-Betriebs-GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die BRH-Betriebs-GmbH empfiehlt Wertsachen in einem unserer Safes hinterlegen zu
lassen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Mitarbeiter der Rezeption. Sofern der Kunde Geld,
Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem
Wert von mehr als 3.500 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung
mit dem Hotel. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich
nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der BRH-Betriebs-GmbH
Anzeige macht (§703 BGB).
7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung
gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren
Inhalte haftet die BRH-Betriebs-GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt
auch für Erfüllungsgehilfen der BRH-Betriebs-GmbH.
7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die BRHBetriebs-
GmbH kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und
auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Die BRHBetriebs-
GmbH haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und
Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der BRH-Betriebs-GmbH. Sofern ein
Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Lutherstadt Wittenberg.
8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist die BRH-Betriebs-GmbH darauf hin,
dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbrauerrechtlichen
Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Die BRH-Betriebs GmbH nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbrauer-Schlichtungsstellen teil.