Hotel & Restaurant Brauhaus, Markt 6, 06886 Lutherstadt Wittenberg

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotel-Aufnahmevertrag

1.GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen der BRH-Betriebs-GmbH.
Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe:
Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung der BRH-Betriebs-GmbH in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB angewendet wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind die BRH-Betriebs-GmbH und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme der Reservierung des Kunden durch die BRH-Betriebs-GmbH zustande. Der BRH-Betriebs-GmbH steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der BRH-Betriebs-GmbH gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der BRH-Betriebs-GmbH eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2.3 Alle Ansprüche gegen die BRH-Betriebs-GmbH verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGEN, AUFRECHNUNG

3.1 Die BRH-Betriebs-GmbH ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der BRH-Betriebs-GmbH zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über die BRH-Betriebs-GmbH beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und von der BRH-Betriebs-GmbH verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht, vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4. Die BRH-Betriebs-GmbH kann die Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels angemessen erhöht.

3.5 Rechnungen der BRH-Betriebs-GmbH sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

3.6 Die BRH-Betriebs-GmbH ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Die BRH-Betriebs-GmbH ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer

3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

3.10 Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) /
NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der BRH-Betriebs-GmbH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn die BRH-Betriebs-GmbH der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.

4.2 Sofern zwischen der BRH-Betriebs-GmbH und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der BRH-Betriebs-GmbH auszulösen.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart gelten folgende Stornofristen:
Bei Buchung von 1 bis 5 Zimmern:

- kostenfreie Stornierung bis 2 Wochen vor Anreisedatum

- bei Stornierung bis 5 Tage vor Anreisedatum werden 50 % des Gesamtpreises fällig

- bei Stornierung weniger als 5 Tage vor Anreisedatum werden 80 % des Gesamtpreises fällig

Bei Gruppen-Buchungen (ab 6 Zimmer):

- kostenfreie Stornierung bis 4 Wochen vor Anreisedatum

- bei Stornierung bis 10 Tage vor Anreisedatum werden 50 % des Gesamtpreises fällig

- bei weniger als 5 Tagen vor Anreisedatum werden 80 % des Gesamtpreises fällig


5. RÜCKTRITT DER BRH-BETRIEBS-GMBH

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde schriftlich innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die BRH-Betriebs-GmbH in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der BRH-Betriebs-GmbH mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer von der BRH-Betriebs-GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die BRH-Betriebs-GmbH ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist die BRH-Betriebs-GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
höhere Gewalt oder andere von der BRH-Betriebs-GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden, z.B. die Identität des Kunden, die Zahlungsunfähigkeit oder Aufenthaltszweck die BRH-Betriebs-GmbH einen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der BRH-Betriebs-GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der BRH-Betriebs-GmbH zuzurechnen ist
der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt

5.4 Der berechtigte Rücktritt der BRH-Betriebs-GmbH begründet kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Zimmerrückgabe

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der BRH-Betriebs-GmbH um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die BRH-Betriebs-GmbH aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung des Zimmers den vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass der BRH-Betriebs-GmbH kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. Haftung des BRH-Betriebs-GmbH

7.1 Die BRH-Betriebs-GmbH haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der BRH-Betriebs-GmbH auftreten, wird die BRH-Betriebs-GmbH bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet die BRH-Betriebs-GmbH dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die BRH-Betriebs-GmbH empfiehlt Wertsachen in unserem Safe an der Rezeption hinterlegen zu lassen. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 € oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 € einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungs-vereinbarung mit dem Hotel. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der BRH-Betriebs-GmbH Anzeige macht (§703 BGB).

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das BRH-Betriebs-GmbH nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der BRH-Betriebs-GmbH.

7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die BRH-Betriebs-GmbH kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Die BRH-Betriebs-GmbH haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der BRH-Betriebs-GmbH. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Lutherstadt Wittenberg.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist die BRH-Betriebs-GmbH darauf hin,
dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbrauer-rechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: ec.europa.eu/consumers/odr/

Die BRH-Betriebs GmbH nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbrauer-Schlichtungsstellen teil.